Geht es um den Bau und den Betrieb von Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlsätzen, sind zahlreiche Punkte zu beachten. Neben einer effizienten Betriebsweise kommt es dabei auch auf den Schutz von Umwelt, Personen und Anlagenteilen an. Um genau diesen geht es in der DIN EN 378 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen“. Wir stellen die wichtigsten Inhalte und Änderungen der letzten Überarbeitung vor.
Die Themen im Überblick
Ziele und Anwendungsbereiche der DIN EN 378
Abhängig von den eingesetzten Kältemitteln und den Eigenschaften der Kältekreisläufe gehen von Wärmepumpen und Kälteanlagen wie Flüssigkeitskühlsätzen (NK oder AC für Normalkühlung oder Klimaanlagen) zahlreiche Gefahren aus. Mit dem Ozonabbau- und Treibhauspotenzial der Medien betreffen diese direkt die Umwelt. Aber auch Personen und Anlagenteile könnten in brenzligen Situationen zu Schaden kommen.
Gefährdungen von Personen, Anlagen und Umwelt minimieren
Das übergeordnete Ziel der DIN EN 378 ist es, diese Gefährdungen auf ein Minimum zu reduzieren. Um das zu erreichen, enthält die Norm zahlreiche Vorgaben, Anleitungen sowie Vorgehensweisen für den Betrieb, die Instandhaltung sowie die Instandsetzung kältetechnischer Anlagen.
Anwendungsbereich der überarbeiteten DIN EN 378 im Überblick
Die Normenreihe richtet sich an Anlagenbauer und Betreiber zahlreicher Kälteanlagen und Wärmepumpen. Ob diese stationär oder ortsveränderlich laufen, spielt dabei in der Regel keine Rolle. Betroffen von den Anforderungen der DIN-EN-Norm sind auch indirekte Kühl- und Heizsysteme sowie die Aufstellorte der Kälteanlagen. Grundsätzlich gelten die Vorgaben dabei für neue, ersetzte und veränderte Anlagen. Der letzte Fall betrifft neue Bauteile und Komponenten, die sich in ihrer Leistung von den vorhandenen unterscheiden (kein eins zu eins Austausch). Auch Klimaanlagen in Fahrzeugen sind ausgenommen, da hier andere Normen individuelle Anforderungen enthalten.
Der wesentliche Aufbau der vierteiligen Normenreihe im Überblick
Die DIN EN 378 wurde nach langer Bearbeitungszeit 2017 komplett überarbeitet und in einzelnen Teilen auch seither mehrmals novelliert. Grundsätzlich gliedern sich die Inhalte in vier Teile:
DIN Teil | Titel und Inhalt | Betroffene | Stand |
---|---|---|---|
Teil 1 | Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien | Konstrukteure, Planer, Installateure, Betreiber | DIN EN 378-1:2021-06 |
Teil 2 | Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation | Konstrukteur, Produzent, Installateur, Betriebspersonal | DIN EN378-2:2018-04 |
Teil 3 | Aufstellungsort und Schutz von Personen | Planer, Betreiber | DIN EN 378-3:2020-12 |
Teil 4 | Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung | Installateur, Betriebspersonal | DIN EN378-4:2019-12 |
Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien
Im ersten Teil der DIN EN 378 für Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlsätze (NK oder AC für Normalkühlung oder Klimaanlagen) geht es ganz allgemein um grundlegende Anforderungen. Es werden zahlreiche Begriffe definiert und Auswahlkriterien festgelegt. Zu finden sind damit Informationen über den TEWI (Total Equivalent Warming Impact), den Schutz von Personen in Kühlräumen und potenzielle Gefährdungen von Kälteanlagen. Außerdem beinhaltet Teil 1 der Norma Vorgaben und Beispiele zur Berechnung der möglichen Kältemittel-Füllmenge. Es finden sich außerdem Angaben zu den infrage kommenden Kältemitteln.
Harmonisierung mit überschneidenden Normen und Vorschriften
Die Inhalte wurden unter anderem mit der ISO 5149-1:2014-04 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen“ harmonisiert und teilweise überarbeitet. In diesem Zusammenhang finden sich angepasste Definitionen zu verschiedenen Begriffen in der Norm. Dies betreffen beispielsweise:
Druckgeräte und Druckbehälter
besonderer/ separater Maschinenraum
Abschnitte der Kälteanlage
Auch zahlreiche Tabellen und Grenzwerte wurden aktualisiert. Das betrifft unter anderem die Anforderungen an die Grenzwerte für die Kältemittel-Füllmenge und die Systembeispiele für die Verbindung mit den verschiedenen Klassen der Aufstellungsorte.
Keine Begrenzung der Kältemittelfüllmenge durch Anhang C
Wie bereits erwähnt, finden sich in Teil 1 der DIN EN 378 Vorgaben zur Bestimmung der Kältemittel-Füllmengen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um festgelegte Grenzwerte, sondern Werte, bei deren Überschreitungen eine höhere Gefährdung eintritt. Während bei der Unterschreitung der Normwerte keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind, müssen Planer und Betreiber bei größeren Kältemittelmengen mehr tun, um Personen, Anlagenteile und Umwelt zu schützen.
Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation
Im zweiten Teil der DIN EN 378 geht es neben der Konstruktion auch um die Herstellung und Aufstellung von Kälteanlagen. Die Anforderungen betreffen sämtliche Bauteile und Rohrleitungen, die zum Betrieb der Technik nötig sind. Einen Schwerpunkt in Teil 2 der Norm DIN EN 378 bilden die Prüf-, Inbetriebnahme-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten für Wärmepumpen und Kälteanlagen. Im Detail geht es dabei um Folgendes:
Anforderungen an Baugruppen einer Wärmepumpe oder Kälteanlage
besondere Vorgaben für Ammoniak-Kälteanlagen (R 717 als Kältemittel)
mögliche Gefährdungen und Prüfanforderungen für die Eigensicherheit
Schäden durch die Bildung von Spannungsrissen
Prüfaufgaben bei der äußeren Sichtprüfung der Gesamtanlage
Vorgaben zur Leckage-Simulationsprüfung (Klassen A2L, A2, A3, B2L, B2, B3)
Hinweise zur Inbetriebnahme von Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlsätzen
Informationen zu wirksamen Zündquellen im Sinne der Gefahrenbeurteilung
Harmonisierung der DIN EN 378 mit aktuell gültigen ISO-Normen
Harmonisierung der DIN EN 378 mit aktuell gültigen ISO-Normen
Ein Hauptaugenmerk der Überarbeitung lag auch hier darauf, die Inhalte mit anderen Vorschriften im gleichen Bereich abzugleichen. Dazu zählen:
ISO 5149:2014 – Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen
ISO 817:2014 – Bezeichnung und Sicherheitsklassifizierung
Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräterichtlinie)
Richtlinie 2006/42/EU (Maschinenrichtlinie)
In diesem Sinne sind zahlreiche Gefahrenpunkte zu beurteilen, die unzulässige Druck- und Temperaturwerte zur Folge haben. Darunter beispielsweise der Betrieb von Pumpen, das Einfrieren von Bauteilen oder die Ausdehnung verschiedener Medien. Aber auch Verdichter sowie interne und externe Wärmequellen sind als Gefahrenpunkte zu bewerten und entsprechend zu berücksichtigen.
Schadensbegrenzung bei Druckanstiegen durch externe Brände
Nach aktuellen Angaben der DIN EN 378 Teil 2 sind Druckanstiege durch Brände im Gebäude nicht als Betriebszustände zu bewerten. Um dennoch Maßnahmen zur Schadensbegrenzung treffen zu können, benötigen Planer von Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlsätzen für AC- oder NK-Anlagen die Gefährdungsbeurteilung des Anlagenbetreibers.
Teil 3: Aufstellungsort und Schutz von Personen
Im dritten Teil der DIN EN 378 geht es um Maschinen- beziehungsweise Aufstellräume von Wärmepumpen, Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlsätzen. Zu finden sind dabei Anforderungen, die eine hohe Sicherheit der Personen vor Ort gewährleisten. Diese betreffen die Kälteanlage und alle Bauteile, stehen jedoch nicht mit der Installation oder Aufstellung der Anlagen in Zusammenhang. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Inhalte:
Maschinenräume (Zugang, Belüftung, Verbrennung, Not-Abschaltung, Beleuchtung, Kanäle, Maße, besondere Anforderungen an Räume für Kältemittel der Klassen A2L, A2, A3, B2L, B2 und B3)
allgemeine Sicherheitsvorkehrungen durch Lüftung und Aufenthaltsbereiche (Luftwechselraten für Belüftung in Normal- und Notfallsituationen)
elektrische Anlagen in Technik- und Maschinenräumen (unter Umständen Unterbrechung im gesamten Raum bei Undichtigkeiten in der Kältemaschine)
Alarmeinrichtungen und Detektoren (Stromversorgung, Warnung und Anordnung)
Bedienungshandbücher, Hinweise und Sicherheitsprüfungen
Die wichtigsten Änderungen der DIN EN 378 Teil 3 im Überblick
Infolge des Abgleichs der Norm mit der ISO 5149 wurde der Begriff „besonderer Maschinenraum“ in „separater Kältemaschinenraum“ abgeändert. Bei der Aufstellung von Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlsätze für AC- oder NK-Anlagen spielt der Arbeitsschutz eine größere Rolle und es ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, um genaue Anforderungen an die Aufstellungsbedingungen einer Kälteanlage zu definieren.
Darüber hinaus wurden die Vorgaben für Sprinkler-Anlagen aktualisiert und die Anforderungen an schwer entflammbare Kältemittel (Klasse 2L) berücksichtigt. Letztere sind nun mit ähnlichen Vorgaben verbunden wie brennbare und hochentzündliche Kältemittel der Klassen 2 und 3.
In Bezug auf die Warnanlagen und Detektoren ist nun auch ein hörbares Gaswarnsignal innerhalb und außerhalb des Maschinenraums Pflicht.
Höhere Anforderungen für den Einsatz brennbarer Kältemittel
Geht es um den Einsatz brennbarer Kältemittel der Klassen 2L, 2 oder 3 gelten nun höhere Anforderungen. Motoren von Ventilatoren müssen demnach in einer Schutzklasse ausgeführt sein oder außerhalb des Luftstroms sitzen. Das gilt immer dann, wenn es sich im Kanal um eine explosionsfähige Atmosphäre handeln kann.
Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung
Im vierten Teil der DIN EN 378 geht es um den Betrieb und die Instandsetzung von Wärmepumpen, Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlsätzen. Die Anforderungen beziehen sich auf den Schutz von Mensch sowie Umwelt und betreffen auch Rückgewinnung sowie Entsorgung von Kältemitteln, Kältemittelölen, der Kälteanlage und deren Komponenten. Im Detail finden sich im vierten Teil der Normenreihe DIN EB 378 Informationen und Vorgaben zu folgenden Bereichen:
Instandhaltung, Instandsetzung und Umstellung auf andere Kältemittel
Wiedergewinnen, Entsorgen, Umfüllen, Transportieren und Lagern von Kältemitteln
Ablassen von Öl aus Kälteanlagen (besondere Vorgaben für R 717)
Empfehlungen für den Einsatz recycelter Kältemittel
Umgang mit Ammoniak-Dampf bei Inbetriebnahme und Wartung
Informationen zum Ablauf wiederkehrender Prüfungen an der Technik
Leitfaden für die Instandsetzung von Einrichtungen mit brennbaren Kältemitteln
Die wichtigsten Änderungen im vierten Teil der DIN EN 378
Auch hier ging es im Normenausschuss darum, die Inhalte an bestehende Vorschriften in ähnlichen Bereichen anzupassen. So wurde der vierte Teil der DIN EN 378 für Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlsätze weitestgehend mit den Normen ISO 5149:2014 und ISO 817:2014 abgeglichen.
In diesem Zusammenhang gab es einige Neuerungen, die vor allem den sicheren Umgang mit Kältemitteln und den im Rahmen der F-Gase-Verordnung immer häufig erforderlichen Umstieg auf andere Kältemittel betreffen.
Vor der Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen ist nun außerdem eine Gefährdungsanalyse durchzuführen, um die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu steigern.
Darüber hinaus sind viele Anforderungen für betriebsfertige Kältesätze mit Netzanschlusskabel nicht relevant.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die DIN EN 378 und welchen Zweck verfolgt sie?
Die DIN EN 378 ist eine europäische Norm für Wärmepumpen, Kälteanlagen und Flüssigkeitskühlsätze. Sie beschreibt mögliche Gefährdungen der Anlagen und gibt Informationen und Vorgaben dazu, wie sich die Risiken auf ein Minimum reduzieren lassen. In vier Teilen regelt die Norm dabei Allgemeines, Herstellung, Aufstellung und Betrieb.
Für welche Anlagen gilt die Norm und welche Ausnahmen gibt es?
Die DIN EN 378 gilt für Wärmepumpen, Kältemaschinen sowie Flüssigkeitskühlsätze (AC, NK etc.), die stationär oder ortsveränderlich laufen. Betroffen sind außerdem indirekte Kühl- und Heizsysteme, die Aufstellorte der Kälteanlagen und neue Komponenten im Falle eines Austauschs (Ausnahme: Eins-zu-Eins-Austausch). Ausnahmen gelten unter anderem für Fahrzeug-Klimaanlagen (hier gelten andere Regelungen).
Wann wurde die DIN EN 378 überarbeitet und warum geschah das?
Grundlegend überarbeitet wurde die Normenreihe 2017, um die Inhalte an weitere Vorschriften mit teils überschneidendem Geltungsbereich anzupassen. Dazu zählen unter anderem die ISO 5149:2014 (Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen), die ISO 817:2014 (Bezeichnung und Sicherheitsklassifizierung), die Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräterichtlinie) sowie die Richtlinie 2006/42/EU (Maschinenrichtlinie). Wichtig war es darüber hinaus, die Anforderungen von Kälteanlagen mit CO2 als Kältemittel zu berücksichtigen.
Gab es weitere Überarbeitungen der Normenreihe DIN EN 378?
Ja, die einzelnen Teile der Normenreihe DIN EN 378 wurden seither mehrmals novelliert, um die Anforderungen zu konkretisieren und Unklarheiten seitens der Anwender zu verhindern. Aktuell ist Teil 1 vom Stand 2021-06 (vorab), Teil 2 vom Stand 2018-04, Teil 3 vom Stand 2020-12 und Teil 4 vom Stand 2019-12.